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Das Gebäude des Deutsch-Maltesischen Zirkels, der Messina Palace, ist ideal für Ausstellungen, und wird zu diesem Zweck regelmäßig von maltesischen und deutschen Künstlern genutzt.
Allgemeine
Regeln:
(a) Die Benutzung der Ausstellungsräume ist frei.
(b) Die
Exponate werden nur bis zum im voraus zwischen dem Künstler/der Künstlerin
und dem Deutsch-Maltesischen Zirkel vereinbarten Termin
ausgestellt.
(c) Die Ausstellung kann nur während der normalen Öffnungszeiten des Deutsch-Maltesischen Zirkels besucht werden. Der Eintritt ist frei.
(d) Der Aussteller trägt die alleinige Verantwortung für die ausgestellten Gegenstände, und es versteht sich von selbst, dass der Deutsch-Maltesische Zirkel keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung der Exponate, welcher Art auch immer, übernimmt.
(e) Der Transport, das Rahmen and der Aufbau der Exponate (und deren Abbau) fällt unter die alleinige Verantwortung des Künstlers.
(f) Der Deutsch-Maltesische Zirkel erlaubt den Verkauf der Exponate während der Ausstellung (gemäß den Regelungen zur Mehrwertsteuer).
(g) Der Deutsch-Maltesische Zirkel erhebt keinen Anspruch auf Kommission für veräußerte Kunstwerke.
(h) Vor Beendigung der Ausstellung ist der Künstler aufgefordert, eins von den ausgestellten Werken dem Deutsch-Maltesischen Zirkel zu
spenden. Die Wahl des Werkes ist dem Deutsch-Maltesischen Zirkel vorbehalten.
(i) Direktes Anbringen von Ausstellungsmaterial an den Wänden ist nicht erlaubt. Der Zirkel stellt statt dessen ein freistehendes Trägersystem und feststehende von Wand zu Wand gehende Schienen zu Verfügung.
(j) Der Künstler ist für die Ersetzung von Kosten verantwortlich, die dem Zirkel durch versehentliche oder willentliche Sachbeschädigung in Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen.
(k) Der Deutsch-Maltesische Zirkel erwartet eine angemessene Erwähnung in allen Veröffentlichungen des Künstlers.
(l)
Die Organisation der offiziellen Ausstellungseröffnung liegt
allein in der Verantwortung des Künstlers/der Künstlerin.
Allerdings muss vom Deutsch-Maltesischen Zirkel vorher die
Zustimmung zum Termin der Eröffnung, zu den einzuladenden
Personen und zum Inhalt des Programms der Ausstellungseröffnung
eingeholt werden.
(m)
Der eigene Catering-Service des Deutsch-Maltesischen Zirkels ist
zu beauftragen, sollte der Künstler/die Künstlerin beabsichtigen,
den zur Ausstellungseröffnung geladenen Gästen einen Imbiss und/oder
Getränke anzubieten.
(n)
Die Auslegung und Entscheidungen des Deutsch-Maltesischen Zirkels
hinsichtlich dieser Bedingungen und jeglicher anderer hier nicht
genannten Angelegenheiten ist endgültig und verbindlich.
Die selbe Regelung gibt auch für Sammelausstellungen von mehr als einem Künstler.
Für weitere Informationen, Einzelheiten und Reservierungen wenden Sie sich bitte an den Deutsch-Maltesischen Zirkel
Zur Ansicht der
Ausstellungsräume bitte hier
Klicken!
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