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Die Satzung erfordert die Einberufung einer Jahreshauptversammlung aller
zahlender Mitglieder die im Januar stattfindet. Zweck dieser
Hauptversammlung ist unter anderem die Wahl des Vorstands aus den
Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern.
Außerordentliche
Versammlungen können während des Jahres vom Vorstand oder von Mitgliedern
des Deutsch-Maltesischen Zirkels, die gemäß der Vorschriften der Satzung
handeln, einberufen werden.
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