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Generalversammlungen


Die Satzung erfordert die Einberufung einer Jahreshauptversammlung aller zahlender Mitglieder die im Januar stattfindet. Zweck dieser Hauptversammlung ist unter anderem die Wahl des Vorstands aus den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern. 

Außerordentliche Versammlungen können während des Jahres vom Vorstand oder von Mitgliedern des Deutsch-Maltesischen Zirkels, die gemäß der Vorschriften der Satzung handeln, einberufen werden.

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